Mitgliedsbeiträge ab 1. Januar 2024 gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. September 2023
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 20,00 € / Monat
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 15,00 € / Monat
Ermäßigter Beitrag für Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (Nachweis) 15,00 € / Monat
Ermäßigter Beitrag für Bürgergeldempfänger (Nachweis) sowie Beschäftigte in Behindertenwerkstätten 15,00 € / Monat
Inaktive Mitglieder, die nicht am Sport teilnehmen 5,00 € / Monat
Zusatzbeitrag Ligaspieler Fußball Vor Beginn jeder Saison einmalig 10,00 €
Zusatzbeitrag Ligaspieler Rollstuhlbasketball Vor Beginn jeder Saison einmalig 50,00 €
Familienbeitrag Ein Familienmitglied mit dem höchsten Beitrag zahlt den vollen Beitrag, alle weiteren Familienmitglieder 50% ihres vollen Beitrags.
Aufnahmegebühr 10,00 €
Ungedecktes Konto im Lastschriftverfahren je Buchung 8,00 €
Mahngebühren 5,00 €
Die Mitgliedschaft in der SGH kommt erst zustande, wenn die Aufnahmegebühr und die ersten Mitgliedsbeiträge entrichtet worden sind.
Bei jährlicher Zahlungsweise bis zum 15. Februar des Jahres ermäßigt sich der Beitrag um einen Monatsbeitrag.
Für Sportangebote mit außergewöhnlichem Aufwand kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden.